Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für HomeRent Tech – B2B Software, KI und Automatisierung.

1. Anbieter, Marke und Geltungsbereich

HomeRent Tech ist eine Marke der HomeRent Immobilien GmbH, Im Hederichsfeld 36, 51379 Leverkusen, Deutschland (nachfolgend „HomeRent Tech“).

Diese AGB gelten für Verträge über Software-, Automatisierungs-, KI-, Integrations-, Hosting-, Support- und Managed-Service-Leistungen von HomeRent Tech. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind nicht Vertragspartner.

Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Service-Level gehen diesen AGB vor.

2. Module, Tarife und Leistungsumfang

HomeRent Tech stellt Leistungen modular bereit. Produkte können insbesondere in den Tarifstufen Light, Standard und Profi angeboten werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.

Light und Standard sind grundsätzlich stärker standardisierte Produktabonnements. Profi kann als Agentur- bzw. Managed-Service-Modell zusätzliche Einrichtung, individuelle Anpassungen, Integrationen, Monitoring, Beratung und laufende Optimierung enthalten. Nicht ausdrücklich vereinbarte Individualentwicklungen sind nicht geschuldet.

3. Herstellerneutrale Integrationen

HomeRent-Tech-Module können mit unterschiedlichen PMS-/Channel-Managern, Ticketsystemen, Kommunikationsdiensten, Website-Systemen und sonstigen Drittplattformen verbunden werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet HomeRent Tech nicht die dauerhafte Unterstützung eines bestimmten Drittanbieterprodukts oder einer bestimmten API-Version, sondern die im Angebot beschriebene Funktion im Rahmen der technisch verfügbaren Integrationsmöglichkeiten.

4. Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die Freischaltung eines kostenpflichtigen Abonnements zustande.

5. Einrichtung und Mitwirkung des Kunden

Soweit für die Nutzung Fremdsysteme erforderlich sind, stellt der Kunde die notwendigen Konten, Zugänge, API-Schlüssel, Berechtigungen, Lizenzen und technisch geeigneten Tarife rechtzeitig bereit. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Zugänge sowie für seine Vertragsbeziehungen zu Drittanbietern verantwortlich.

Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf fehlenden, fehlerhaften oder nicht ausreichend berechtigten Kundenzugängen beruhen, gehen nicht zu Lasten von HomeRent Tech. Zugangsdaten sind vom Kunden angemessen zu schützen.

6. Vertragslaufzeit und Abonnement

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Mindestvertragslaufzeit eines Moduls 12 Monate. Eine Verpflichtung von HomeRent Tech, ein bestimmtes Modul über die jeweils vereinbarte Vertragsperiode hinaus dauerhaft anzubieten, besteht nicht.

Verlängerungszeiträume und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder der Produktbeschreibung. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Betriebsverfügbarkeit, Wartung und Updates

HomeRent Tech schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von 100 %, soweit nicht für ein konkretes Produkt ausdrücklich ein Service-Level vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Rechenzentren, Netzen, KI-Anbietern, Kommunikationsdiensten, Schnittstellen oder sonstigen Drittanbietern entstehen.

Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich und zumutbar, so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung gering bleibt. HomeRent Tech darf Systeme und Abläufe laufend aktualisieren, insbesondere zur Fehlerbehebung, Sicherheit, Kompatibilität und Qualitätsverbesserung.

8. Abhängigkeit von Drittanbietern und Schnittstellen

Viele Module greifen auf Systeme und Leistungen Dritter zurück. HomeRent Tech hat keinen Einfluss darauf, dass Drittanbieter ihre APIs, Preise, Nutzungsbedingungen, Authentifizierungsverfahren, Datenmodelle, Funktionen oder Dienste unverändert fortführen.

HomeRent Tech darf deshalb technische Komponenten, Schnittstellen, KI-Modelle oder Integrationsarten austauschen, wenn der vereinbarte Vertragszweck dadurch im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Entgelte von Drittanbietern sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Technisch nicht mehr fortführbare Module

Wird die Fortführung eines einzelnen Moduls innerhalb einer laufenden Vertragsperiode aufgrund einer nach Vertragsschluss eingetretenen, von HomeRent Tech nicht beherrschbaren technischen oder rechtlichen Veränderung unmöglich oder unzumutbar erschwert, prüft HomeRent Tech zunächst eine wirtschaftlich und technisch zumutbare Ersatzintegration oder alternative technische Umsetzung.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein für die Kernfunktion notwendiger Drittanbieter seinen Dienst oder eine erforderliche API einstellt, den Zugriff dauerhaft sperrt oder technisch so verändert, dass die vereinbarte Funktion mit vertretbarem Aufwand nicht mehr erbracht werden kann, oder wenn die weitere Bereitstellung aus Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht zulässig ist.

Ist eine zumutbare Ersatzlösung nicht verfügbar, darf HomeRent Tech das betroffene Modul mit Wirkung für die Zukunft einstellen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Ab dem Zeitpunkt der Einstellung entfällt die Zahlungspflicht ausschließlich für das betroffene Modul. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach der Einstellung werden anteilig erstattet oder – nach Wahl des Kunden – mit anderen HomeRent-Tech-Leistungen verrechnet. Andere gebuchte Module bleiben unberührt.

10. Produktentscheidung nach Ablauf der ersten 12 Monate

Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann HomeRent Tech ein Modul aus sachlichen technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder produktstrategischen Gründen nicht weiter anbieten. Soweit keine kürzere Frist aufgrund technischer oder rechtlicher Unmöglichkeit erforderlich ist und im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde, wird eine geplante Einstellung mindestens drei Monate vor dem vorgesehenen Ende angekündigt.

Eine Einstellung beendet nur das betroffene Modul. Ab dessen Ende entstehen hierfür keine weiteren Abonnemententgelte.

11. Änderungen des Funktionsumfangs

HomeRent Tech darf Funktionen, Benutzeroberflächen, Modelle, technische Komponenten und Abläufe weiterentwickeln oder austauschen, wenn dadurch der vereinbarte Hauptzweck des gebuchten Moduls nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Wesentliche Reduzierungen einer ausdrücklich vereinbarten Hauptleistung innerhalb einer festen Vertragsperiode erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden oder nach Maßgabe der Regelung für technisch nicht mehr fortführbare Module.

12. KI-Funktionen und automatisierte Ausgaben

KI-basierte Systeme erzeugen probabilistische Ergebnisse. Trotz Qualitätskontrollen können Inhalte, Klassifizierungen, Zusammenfassungen, Übersetzungen, Antworten oder Handlungsvorschläge fehlerhaft sein. Soweit ein Prozess nicht ausdrücklich als vollständig autonom vereinbart wurde, bleibt der Kunde für angemessene menschliche Kontrolle in rechtlich, finanziell, sicherheits- oder geschäftskritischen Fällen verantwortlich.

HomeRent Tech kann zugrunde liegende KI-Modelle oder Anbieter austauschen, wenn dies aus Qualitäts-, Verfügbarkeits-, Sicherheits-, Datenschutz- oder Kostengründen sinnvoll ist und der vereinbarte Vertragszweck im Wesentlichen erhalten bleibt.

13. Preise, Einrichtungskosten und Fremdkosten

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Einmalige Einrichtungs-, Migrations-, Schulungs- oder Individualisierungskosten können zusätzlich zum laufenden Abonnement anfallen.

Lizenz-, API-, Telefonie-, Nachrichten-, KI-, Hosting- oder sonstige Drittanbieterentgelte sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Eine Anpassung laufender HomeRent-Tech-Preise während einer festen Vertragsperiode erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung oder mit Zustimmung des Kunden; Änderungen für eine spätere Verlängerungsperiode werden rechtzeitig mitgeteilt.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit HomeRent Tech personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, seine Informationspflichten und die zulässige Nutzung der von ihm angebundenen Systeme verantwortlich.

15. Rechte an Software, Workflows und Konfigurationen

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das im Angebot beschriebene, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den bereitgestellten Diensten. Rechte an generischen Workflows, Konnektoren, Vorlagen, Prompts, Logiken, Softwarekomponenten, Bibliotheken und allgemeinen Weiterentwicklungen verbleiben bei HomeRent Tech, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Kundeneigene Daten bleiben Daten des Kunden. Ein Recht auf Herausgabe des Quellcodes oder interner generischer Workflow-Logik besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

16. Support, Störungen und Sicherheitsmaßnahmen

Der Kunde meldet Störungen mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung. HomeRent Tech darf bei Sicherheitsvorfällen, Missbrauchsverdacht oder einer Gefahr für verbundene Systeme einzelne Funktionen vorübergehend beschränken, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist. Der Kunde wird, soweit dies die Sicherheitsmaßnahme nicht gefährdet, zeitnah informiert.

17. Haftung

HomeRent Tech haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbieterdiensten haftet HomeRent Tech nur, soweit HomeRent Tech diese zu vertreten hat. Eigene Pflichten zur angemessenen Reaktion, Fehlerbehandlung und zu ausdrücklich vereinbarten Leistungen bleiben unberührt.

18. Vertragsende und Kundendaten

Nach Vertragsende endet der Zugriff auf das betroffene Modul, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit technisch vorgesehen und im Leistungsumfang enthalten, kann der Kunde vor Vertragsende einen Export seiner kundeneigenen Daten verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten bleiben unberührt.

19. Referenzen und Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen des Kunden werden nicht ohne Rechtsgrundlage oder Vereinbarung veröffentlicht. Eine namentliche Nutzung des Kunden, seines Logos oder konkreter Leistungsdaten als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Aggregierte und nicht auf einen einzelnen Kunden zurückführbare technische Erfahrungswerte dürfen zur Weiterentwicklung der Dienste genutzt werden, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der HomeRent Immobilien GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 09.08.2026